Wahl- und Geschäftsordnungfür die Luftsportart Modellflug |
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Entsprechend der Satzung des Hessischen Luftsportbundes (HLB) vom 19. März 1995 (zuletzt geändert am 11.03.2001), §22 wird das Präsidium bei seiner Arbeit durch Sportausschüsse der jeweils im HLB vertretenen Luftsportarten verantwortlich unterstützt.
Für den Modellflugsport leistet dies der Sportausschuss Modellflug.
Er wird in einem dreijährigen Turnus gewählt vom jährlich einmal
stattfindenden Modellflugsporttag. Dieser besteht aus Vertretern
von Modellflugsport treibenden Vereinen des HLB. Er ist das oberste
Gremium für die Luftsportart Modellflug.
Der Sportausschuss Modellflug setzt sich wie folgt zusammen:
Zu seiner Unterstützung kann er Unterorgane wählen lassen.
Bei der Wahl hat die Vertretung jedes Mitgliedsvereins soviel Stimmen, wie
betreffender Verein dem HLB ab 14-jährige, zahlende Mitglieder gemeldet
hat (bis zur jeweils vorangegangenen Jahreshauptversammlung des HLB). Die
Stimmen einer Vereinsvertretung können nur geschlossen abgegeben werden.
Die Wahlen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.
Der Sportausschuss Modellflug regelt die sportfachlichen Fragen zum Nutzen seiner Mitglieder, insbesondere zur Förderung der Nachwuchsarbeit und der aktiven Flugsportler. Darüber hinaus hat er im Interesse der Flugsicherheit besondere Verpflichtungen. Zu seinen konkreten Aufgaben gehören:
Zu den Aufgaben der Fachvertreter gehören die Betreuung sportlicher Veranstaltungen, der Kaderpiloten und Mannschaften zu weiterführenden Wettbewerben und die sportfachliche Vertretung gegenüber dem DAeC.
Letzte Änderung am: Montag, 09. März 2009